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Kommunalwahl in Hörstel: So einfach funktioniert die Briefwahl 2025

Briefwahl 2025 in Hörstel

Am 14. September 2025 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Hörstel, wer in den nächsten Jahren ihre Stadt und den Kreis Steinfurt führt. Gewählt werden BürgermeisterStadtratLandrat und Kreistag.
Doch was tun, wenn man am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte? Die Antwort ist einfach: Briefwahl 2025.

Ob im Urlaub, auf der Arbeit oder zu Hause – mit der Briefwahl geben Sie Ihre Stimme flexibel und sicher ab. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Antrag, Fristen und Ablauf. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme zählt.



Was wird am 14.09.2025 gewählt?

Die Kommunalwahl in Hörstel umfasst gleich mehrere Entscheidungen:

  • Bürgermeister der Stadt Hörstel
  • Stadtrat
  • Landrat des Kreises Steinfurt
  • Kreistag

Damit wird sowohl auf kommunaler als auch auf Kreisebene bestimmt, wer politische Verantwortung trägt.


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle, die:

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzen,
  • seit mindestens 16 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Hörstel haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Stadt Hörstel verschickt Wahlbenachrichtigungsbriefe an alle Wahlberechtigten. Diese sind notwendig, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen.


Bürgerbüro Hörstel: Dein freundlicher Helfer bei Behördensachen


Briefwahl 2025 beantragen – so geht’s

Es gibt drei einfache Wege, die Unterlagen zu beantragen:

Antrag per Post

  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein vorgedruckter Wahlscheinantrag.
  • Ausfüllen, unterschreiben und an die Stadt Hörstel senden.
  • Rechtzeitig beantragen – am besten mehrere Tage vor Fristende.

Online-Antrag und QR-Code

  • Über die Website der Stadt Hörstel www.hoerstel.de
  • Oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung – er führt direkt zum personalisierten Online-Wahlscheinantrag.
  • Frist: Online bis 09.09.2025, 12:00 Uhr.

Direktwahl im Briefwahlbüro

Ab 18.08.2025 können Sie im Briefwahlbüro direkt wählen:

  • Adresse: Sünte-Rendel-Str. 14, Riesenbeck, Zimmer 2.18
  • Ablauf: Ausweis oder Wahlbenachrichtigung mitbringen, Wahlschein beantragen, in Wahlkabine wählen oder Unterlagen mitnehmen.
  • Hinweis: Für andere Personen nur mit schriftlicher Vollmacht.

Fristen und Öffnungszeiten

Wichtige Fristen

SchrittDatumUhrzeit
Start Briefwahlanträge13.08.2025
Eröffnung Briefwahlbüro18.08.2025
Online-Anträge bis09.09.202512:00 Uhr
Letzter Antrag vor Ort (§ 19 Abs. 4 KWahlO NRW)12.09.202515:00 Uhr
Eingang Wahlbrief14.09.202516:00 Uhr

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

  • Mo–Fr: 08:30 – 12:30 Uhr
  • Mo & Di: zusätzlich 14:00 – 16:00 Uhr
  • Do: zusätzlich 14:00 – 17:30 Uhr
  • Fr, 12.09.2025: 08:30 – 15:00 Uhr

Wichtige Hinweise zur Briefwahl 2025

  • Nur persönlich beantragen oder mit schriftlicher Vollmacht.
  • Fristen einhalten – Wahlbriefe, die nach 16:00 Uhr am Wahltag eingehen, werden nicht gezählt.
  • Immer den roten Wahlumschlag verwenden.
  • Ausweis bereithalten bei der Beantragung.

Kontaktstellen in Hörstel

Briefwahlbüro


Fazit

Die Briefwahl 2025 macht es leicht, auch ohne Besuch im Wahllokal bei der Kommunalwahl Hörstel 2025 mitzuentscheiden. Wer frühzeitig plant, spart Zeit und vermeidet Stress.
Nutzen Sie die Möglichkeiten – ob per Post, online oder im Briefwahlbüro. Jede Stimme zählt.

Tipp: Beantragen Sie die Unterlagen frühzeitig, um sicherzugehen, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig ankommt.


FAQ

1. Kann ich telefonisch Briefwahl beantragen?
Nein, nur schriftlich, online oder persönlich vor Ort.

2. Kann jemand anders meine Unterlagen abholen?
Ja, aber nur mit schriftlicher Vollmacht.

3. Kann ich trotz Briefwahl ins Wahllokal gehen?
Ja, wenn Sie die Unterlagen noch nicht abgeschickt haben. Zur Sicherheit zeigen Sie Ihren Briefwahlumschlag im Wahllokal mit.

4. Bis wann muss der Wahlbrief ankommen?
Spätestens am 14.09.2025 um 16:00 Uhr.

5. Muss ich einen Grund für die Briefwahl 2025 angeben?
Nein, sie steht allen Wahlberechtigten offen.

6. Kann ich den Wahlbrief auch in einen städtischen Briefkasten einwerfen?
Ja, solange er vor Fristende eingeworfen wird.

7. Was passiert, wenn ich meinen Wahlschein verliere?
Sie können bis 12.09.2025 einen neuen beantragen, wenn der Verlust glaubhaft gemacht wird.


Quelle: Stadt Hörstel, Pressemitteilung vom 13.08.2025

Liebe Leser ich bin leidenschaftlicher Fotograf und Blogger. Gemeinsam möchte ich mit euch Hörstel und die Region Erkunden, spannende und neues Berichten. Ihr habt Fragen oder Anregungen, dann schreibt mich direkt an. Meine Kontaktdaten findet Ihr unter Kontakte.

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