Rettungsdienst in NRW: Warum der Streit um „Fehleinsätze“ jetzt so brisant ist
Ein Sonntagmorgen in Hörstel. Ein älterer Mann klagt plötzlich über Schwindel, die Familie greift instinktiv zum Telefon. Die 112 wählen, Ruhe bewahren, auf Hilfe warten – ein Ablauf, wie er jeden Tag vorkommt. Die Rettungskräfte sind wenige Minuten später da, stabilisieren den Patienten und können Entwarnung geben. Ein Krankenhausaufenthalt ist nicht nötig.
Ein Einsatz, der hilft. Und einer, der bislang selbstverständlich von den Krankenkassen erstattet wurde.
Doch genau hier entsteht im Moment ein Konflikt, der für viel Unruhe sorgt: Krankenkassen wollen bestimmte Rettungseinsätze, bei denen Patienten vor Ort vom Rettungsdienst versorgt und nicht ins Krankenhaus transportiert werden, künftig nicht mehr vollständig übernehmen.
Der Landkreistag NRW schlägt deshalb Alarm – besonders laut im Kreis Steinfurt. Denn wenn die Position der Krankenkassen bleibt, könnten Bürgerinnen und Bürger Rechnungen für solche Einsätze erhalten.
Was steckt dahinter? Welche Folgen hätte das konkret für Menschen in Hörstel? Und warum sprechen Kommunalvertreter von einer „Zumutung“?
Inhaltsverzeichnis
1. Was sind „Fehleinsätze“ im Rettungsdienst?
Der Begriff „Fehleinsatz“ klingt anklagend, beschreibt aber in der Praxis eine häufig sinnvolle Form der Notfallversorgung.
Was bedeutet „Fehleinsatz“?
Ein Fehleinsatz liegt vor, wenn:
- jemand die 112 ruft,
- der Rettungsdienst medizinische Maßnahmen durchführt,
- aber kein Transport ins Krankenhaus erforderlich ist.
Typische Situationen:
- Kreislaufprobleme
- leichtere Verletzungen
- unklare Schmerzen
- Atembeschwerden
- psychische Belastungssituationen
Bisherige Praxis
Laut offizieller Pressemitteilung des Landkreistags NRW (LKT NRW, 2024) wurden solche Einsätze über Jahrzehnte hinweg vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Neuer Streitpunkt
Die Krankenkassen seien laut Kommunen inzwischen dazu übergegangen,
- nur pauschale Festbeträge zu zahlen und
- bestimmte Einsatzarten nicht mehr zu übernehmen, wenn kein Transport erfolgt.
Diese Angaben stammen aus der LKT-Pressemitteilung.
Eine einheitliche öffentliche Stellungnahme der Krankenkassen liegt nicht vor. Die Angaben konnten nicht unabhängig verifiziert werden.
2. Was kritisieren die Kommunen?
Der Ausschuss für Bevölkerungsschutz des LKT NRW – unter Vorsitz von Landrat Dr. Martin Sommer (Kreis Steinfurt) – warnt vor erheblichen Folgen.
Die zentralen Kritikpunkte
- Gebührenverhandlungen drohen zu scheitern.
- Finanzierungslücken entstehen. Kreise dürfen diese gesetzlich nicht selbst schließen.
- Bürger könnten Gebührenbescheide bekommen.
- Betroffene müssten selbst bei ihren Krankenkassen Erstattung beantragen.
- Gefahr für das Vertrauen in den Rettungsdienst.
Sommer warnt:
„Wer den Rettungsdienst benötigt und die 112 wählt, sollte nicht wegen möglicher Kosten zögern müssen.“

Der Ausschuss für Bevölkerungsschutz des Landkreistages NRW mit seinem Vorsitzenden, Landrat Dr. Martin Sommer (Kreis Steinfurt), fordert die Krankenkassen auf, die Erstattung sogenannter „Fehlfahrten“ des Rettungsdienstes weiterhin zu übernehmen.
Foto: Kreis Lippe, Pressemeldung Kreis Steinfurt
3. Regionale Bedeutung: Was bedeutet das für Hörstel?
Hörstel gehört zum Kreis Steinfurt – dem Kreis, aus dem die Kritik besonders deutlich kommt. Die möglichen Folgen betreffen Menschen vor Ort direkt.
Mögliche Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger
| Situation | Bisher | Mögliches Szenario laut LKT |
|---|---|---|
| Rettungsdienst kommt, Patient bleibt zuhause | Krankenkasse übernimmt die Kosten | Bürger erhalten Gebührenbescheid |
| Einsatz zur medizinischen Einschätzung | Vollständige Erstattung | mögliche Teil-Erstattung |
| Behandlung vor Ort ohne Transport | kostenfrei | Bürger müssen Kosten selbst tragen und zurückfordern |
Das Risiko:
Menschen könnten künftig zögern, die 112 zu wählen – aus Angst vor Kosten.
Schon wenige Sekunden Zögern können im Ernstfall Folgen haben.
4. Wie positionieren sich die Krankenkassen?
Die Pressemitteilung des Landkreistages NRW beschreibt die Position der Kassen aus kommunaler Sicht.
Eine einheitliche, öffentlich zugängliche Stellungnahme der Krankenkassen liegt derzeit nicht vor.
Diese Information konnte nicht abschließend verifiziert werden.
Einzelne frühere Fälle aus anderen Bundesländern zeigen, dass Krankenkassen gelegentlich argumentieren, Leistungen ohne Transport seien anders zu bewerten.
Ob diese Argumentation im aktuellen NRW-Konflikt eine Rolle spielt, ist nicht eindeutig belegbar.
5. Warum Einsätze ohne Transport wichtig sind
Der Rettungsdienst hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Rettungskräfte übernehmen heute viel mehr Versorgung vor Ort als früher.
Landrat Sommer betont:
„Dass der Rettungsdienst nicht alle Patienten ins Krankenhaus fahren muss, heißt nicht, dass der Einsatz unnötig war.“
Vorteile im Überblick
- Entlastung der Notaufnahmen
- schnellere Wiederverfügbarkeit von Rettungsmitteln
- geringere Belastung für Patienten
- präzisere medizinische Steuerung
- Vermeidung unnötiger Klinikkosten
6. Rechtliche Lage und offene Fragen
Wo liegt das juristische Problem?
- Rettungsdienste sind kommunale Pflichtaufgaben.
- Die Finanzierung erfolgt über Gebührensatzungen, die bislang gemeinsam mit den Krankenkassen vereinbart wurden.
- Für Behandlungen ohne Transport existieren keine klaren bundesweiten Vorgaben.
Offene Fragen laut Kommunen
- Ist jede Form von Rettung medizinisch erstattungsfähig?
- Dürfen Kreise gesetzlich überhaupt Gebührenbescheide an Bürger verschicken?
- Muss der Bund das Sozialgesetzbuch präzisieren?
Der Landkreistag NRW fordert eine eindeutige bundesrechtliche Festlegung:
Ein Rettungseinsatz beinhaltet auch eine Behandlung vor Ort.
7. Forderungen von Kommunen, Land und Bund
Forderungen der Kommunen
- Rückkehr zur vollständigen Erstattung aller Rettungseinsätze
- faire und transparente Gebührenverhandlungen
- stabile Finanzierung des Rettungsdienstes
Forderungen an das Land NRW
- aktives Eingreifen in die Verhandlungen
- politische Unterstützung für tragfähige Lösungen
Forderungen an den Bund
- klare gesetzliche Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Schutz der Bevölkerung vor finanziellen Risiken im Notfall
8. Beispiele aus dem Rettungsalltag
Beispiel 1: Sturz in der Küche
Eine ältere Frau rutscht aus. Die Schulter schmerzt.
Der Rettungsdienst stellt eine Prellung fest, versorgt sie und gibt Hinweise zur Weiterbehandlung.
➡️ medizinisch sinnvoll, kein Transport nötig.
Beispiel 2: Brustdruck am Abend
Ein 52-jähriger Mann bekommt Druckgefühle in der Brust.
Rettungskräfte schreiben ein EKG und geben Entwarnung.
➡️ Klinikeinweisung wäre unnötig – der Einsatz aber absolut notwendig.
Beispiel 3: Kind mit Atemnot
Nach einem Infekt bekommt ein Kind Probleme beim Atmen.
Der Rettungsdienst stabilisiert die Atmung sofort und verweist an den Kinderarzt.
➡️ Einsatz erfolgreich – ohne Transport.
9. Fazit
Der Streit um die Erstattung von Fehleinsätzen wirkt bürokratisch – betrifft aber direkt die Sicherheit der Bevölkerung.
Rettungseinsätze ohne Transport sind oft medizinisch notwendig und entlasten das Gesundheitssystem.
Wenn Krankenkassen diese Einsätze künftig nicht mehr vollständig finanzieren, steigt die Unsicherheit in der Bevölkerung.
Für Hörstel und den Kreis Steinfurt bedeutet das:
➡️ Es braucht schnell eine klare Lösung, um zu verhindern, dass im Notfall aus Angst vor Kosten nicht rechtzeitig Hilfe gerufen wird.
Bis dahin gilt:
Im Notfall immer 112 wählen – ohne Zögern.
10. FAQ
Muss ich bald für einen Rettungseinsatz ohne Transport bezahlen?
Noch nicht. Die Verhandlungen laufen, Ergebnisse stehen aus.
Warum wollen Krankenkassen ihre Erstattung ändern?
Es gibt dazu keine öffentlich einheitliche Stellungnahme. Angaben konnten nicht abschließend verifiziert werden.
Was ist ein Fehleinsatz genau?
Ein Einsatz, der medizinisch notwendig ist, aber ohne Transport endet.
Betrifft das auch Menschen in Hörstel?
Ja, der Kreis Steinfurt ist direkt betroffen.
Sollte ich im Notfall die 112 wählen?
Unbedingt. Gesundheit hat Vorrang.
Image by (Augustin-Foto) Jonas Augustin from Pixabay



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