Winter in Hörstel: Schnee, Eis und Glätte – was Mieter, Vermieter und Autofahrer jetzt beachten müssen
An einem frostigen Morgen in Hörstel reicht ein Blick vor die Tür: Ein feiner Eisschleier liegt auf den Autos, der Gehweg ist nur stellenweise gestreut, und auf dem Weg zur Schule tasten sich Fußgänger Schritt für Schritt voran. Während der eine schon mit der Schneeschaufel arbeitet, fragt sich die Nachbarin: „Bin ich überhaupt zuständig? Oder der Vermieter? Und was ist mit der Straße davor?“
Genau an diesen Punkten wird der Winter in Hörstel schnell zur rechtlichen Stolperfalle. Wer nicht räumt, riskiert nicht nur Stürze, sondern auch Ärger mit Geschädigten, Versicherungen oder Behörden. Dieser Beitrag erklärt, wie der Winterdienst in Hörstel geregelt ist, welche Pflichten Mieter, Vermieter, Eigentümer und Autofahrer haben – und wie alle gut vorbereitet durch die kalte Jahreszeit kommen.
Inhaltsverzeichnis
Winter in Hörstel – Rahmen und Rechtsgrundlagen
Damit der Winterdienst funktioniert, braucht es klare Zuständigkeiten. In Hörstel stützt sich die Regelung u. a. auf:
- das Straßenreinigungsgesetz NRW,
- die kommunale Straßenreinigungs- und Gebührensatzung,
- sowie eine Beschlussvorlage der Stadt Hörstel aus dem Jahr 2006, in der die Winterwartung im Rahmen der Straßenreinigung detailliert erläutert wird.
Wichtig ist dabei eine Unterscheidung:
- Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage:
Hier ergibt sich die Pflicht zum Räumen und Streuen aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde. Die Rechtsprechung verlangt Winterdienst vor allem an verkehrswichtigen und gleichzeitig besonders gefährlichen Stellen, etwa an bestimmten Kurven oder Brücken. Für Schulbusstrecken besteht nach herrschender Meinung eine besondere Verpflichtung der Kommune, für sichere Verhältnisse zu sorgen. - Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage:
Hier erfolgt die Winterwartung auf Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes und der örtlichen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Der Winterdienst wird als Teil der Daseinsvorsorge verstanden: Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern ein funktionsfähiges Verkehrsnetz auch bei Schnee und Eis zu bieten – immer im Rahmen der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten der Stadt.
Hinweis: Ob und in welcher Form die Satzung nach 2006 überarbeitet wurde, konnte zum Zeitpunkt der Recherche nicht abschließend verifiziert werden.
Räum- und Streupflicht: Wer ist in Hörstel zuständig?
Die kommunale Grundlage sieht vor, dass Anlieger in Hörstel für die Winterwartung der Gehwege verantwortlich sind – und teilweise auch für Fahrbahnen, wenn es sich um Anliegerstraßen handelt. Hauptverkehrsstraßen bleiben im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Straßenreinigung, für die Anlieger eine Gebühr zahlen.
Gehwege: Wie viel muss geräumt werden?
Nach Satzung und Mustersatzung gilt im Kern:
- Gehwege müssen in einer für den Fußverkehr erforderlichen Breite schneefrei sein.
- Die Mustersatzung empfiehlt 1,50 Meter als Richtwert.
- Bei Glätte sind Gehwege und gefährliche Stellen mit geeigneten Mitteln zu bestreuen.
Zeiten: Bis wann muss geräumt sein?
Die Beschlussvorlage nennt klare Zeitfenster:
- 07:00–18:00 Uhr:
In dieser Zeit gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. der Glätte zu beseitigen. - Nach 18:00 Uhr:
Nach 18 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen - werktags bis 07:00 Uhr,
- sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr
beseitigt werden.
Haltestellen, Hydranten & Abläufe
Besonders geregelt sind:
- Haltestellen für Bus und Schulbus:
Hier muss gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie der Zugang gewährleistet sein. - Hydranten & Entwässerungsanlagen:
Sie sind von Eis und Schnee freizuhalten. - Schneelagerung:
Schnee ist auf dem Gehwegrand zu lagern – nicht auf Straße oder Gehweg.
Eigenvorsorge in Hörstel: Wie wir uns auf Krisen und Katastrophen vorbereiten können
Mieter, Vermieter, Eigentümer: Rechte, Pflichten und Haftung
Wer im Winter haftet, hängt von Mietvertrag, Satzung und Delegation ab.
Eigentümer & Vermieter
Eigentümer sind Anlieger und deshalb grundsätzlich in der Pflicht. Die Aufgabe kann an Vermieter oder Mieter übertragen werden – aber nur:
- schriftlich,
- klar,
- und kontrollierbar.
Dienstleister können beauftragt werden, entbinden aber nicht von Kontrollpflichten.
Mieter
Mieter sind nur verpflichtet, wenn die Winterpflicht vertraglich geregelt wurde. Ohne Klausel bleibt der Vermieter zuständig.
Haftung bei Unfällen
Bei Stürzen prüfen Versicherer:
- Wer war zuständig?
- Wurden Zeiten eingehalten?
- Lag eine außergewöhnliche Lage (z. B. Eisregen) vor?
Versicherungen, die relevant werden können:
- private Haftpflicht (für Mieter)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (für Eigentümer)
- ggf. Betriebshaftpflicht bei Dienstleistern
Checkliste: Rollen und Zuständigkeiten
| Rolle | Pflicht | Haftung |
|---|---|---|
| Eigentümer | Übertragung & Kontrolle | Grundhaftung |
| Vermieter | Organisation & Delegation | bei mangelhafter Delegation |
| Mieter | Räumen & Streuen (falls vereinbart) | wenn Pflicht übertragen |
| Stadt | Hauptstraßen, Daseinsvorsorge | Kommunalhaftung |
| Kreis/Land | Überörtliche Straßen | Verkehrssicherung |
Autofahrer im Winter: Winterreifen, Sicht und Sicherheit
Für den Verkehr gelten bundesweite Regeln, die auch in Hörstel relevant sind.
Winterreifenpflicht
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glätte, Schnee und Schneematsch müssen geeignete Reifen montiert sein.
Empfehlungen:
- mind. 4 mm Profil
- Schneeflockensymbol (3PMSF)
- „O bis O“ = Oktober bis Ostern
Verstöße können Bußgelder und Versicherungsprobleme nach sich ziehen.
Sicht & Fahrzeugtechnik
Vor Fahrtbeginn:
- Scheiben vollständig freimachen
- Lichter, Spiegel & Kennzeichen von Schnee befreien
- Frostschutz für Wischer
- Motor nicht warmlaufen lassen (verboten)
Sichere Fußwege: So lassen sich Stürze vermeiden
Stürze auf vereisten Wegen zählen zu den häufigsten Winterunfällen. Exakte Zahlen für Hörstel liegen nicht vor – diese Information konnte nicht abschließend verifiziert werden.
Empfehlungen:
- kleine Schritte
- Schuhe mit gutem Profil
- reflektierende Kleidung
- besondere Vorsicht an Haltestellen und Querungsbereichen
Streumittel und Umwelt: Was ist erlaubt, was schädlich?
Die Beschlussvorlage macht deutlich:
Salz und auftauende Mittel sind grundsätzlich verboten – zulässig nur:
- bei Eisregen
- an gefährlichen Stellen (z. B. Treppen, Rampen)
Bevorzugt werden:
- Sand
- Splitt
- abstumpfende Granulate
Das Umweltbundesamt warnt zusätzlich vor Baum-, Boden- und Korrosionsschäden durch Salz.
Warn-Apps, Wetterdienste & Vorbereitung – Winter in Hörstel clever planen
Digitale Helfer:
- DWD WarnWetter
- NINA
- KATWARN
- ÖPNV-Infos bei Störungen
Praktische Vorbereitung:
- Streugut & Geräte bevorraten
- Räumplan im Mietshaus abstimmen
- Nachbarschaftshilfe nutzen
- Zeitpuffer einplanen
Fazit: Verantwortung teilen, Sicherheit stärken
Winter in Hörstel verlangt Aufmerksamkeit und klare Zuständigkeiten. Wer räumt und streut, schützt sich und andere. Wer mit Winterreifen fährt, reduziert Risiken im Verkehr. Und wer vorbereitet ist, erlebt die kalte Jahreszeit nicht als Gefahr, sondern als Herausforderung, die mit etwas Organisation gut zu bewältigen ist.
FAQ – 10 häufige Fragen aus Hörstel zum Winterdienst
1. Muss ich als Mieter selbst räumen?
Nur bei klarer vertraglicher Regelung.
2. Bis wann muss morgens geräumt sein?
Werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr.
3. Darf ich Salz streuen?
Grundsätzlich nein, nur bei Eisregen oder gefährlichen Stellen.
4. Wer haftet bei Stürzen vor dem Haus?
Derjenige, dem die Winterpflicht übertragen wurde.
5. Muss ich auch während Urlaub oder Krankheit räumen?
Ja, es muss Ersatz organisiert werden.
6. Gibt es eine besondere Winterreifenpflicht in Hörstel?
Es gilt die bundesweite situative Winterreifenpflicht.
7. Was gilt für Schulbusstrecken?
Die Gemeinde hat hier erhöhte Pflichten.
8. Wie breit muss geräumt werden?
1,50 m werden als Richtwert empfohlen.
9. Darf Schnee auf die Straße geschoben werden?
Nein.
10. Wie erfahre ich von Glättewarnungen?
Über DWD, NINA, KATWARN und regionale Verkehrshinweise.



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