Notfallreform 2026: Rettungsorganisationen fordern sichere Finanzierung und Mitsprache
Acht große Hilfs- und Luftrettungsorganisationen erhöhen den Druck auf die Bundesregierung. Kurz vor der geplanten Bundestagsentscheidung über die Notfallreform 2026 fordern sie verbindliche Regelungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes und mehr Mitsprache bei künftigen Entscheidungen. Bei einer gemeinsamen Aktion am 13. Oktober vor dem Brandenburger Tor in Berlin machten sie auf ihre Anliegen aufmerksam. Die Diskussion betrifft auch grundlegende Fragen der Notfallversorgung in Hörstel und im Kreis Steinfurt.
Inhaltsverzeichnis
Rettungsorganisationen demonstrieren in Berlin
Rettungswagen und Rettungshubschrauber vor dem Brandenburger Tor: Mit dieser ungewöhnlichen Aktion machten acht große Hilfs- und Luftrettungsorganisationen am Dienstag, 13. Oktober 2026, auf ihre Forderungen aufmerksam.
Unter dem Motto „Notfallversorgung sichern – Finanzierung verlässlich. Mitsprache verbindlich.“ versammelten sich Vertreter der Organisationen auf dem Pariser Platz in Berlin.
An der gemeinsamen Initiative beteiligen sich:
- ADAC Luftrettung
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
- Deutscher Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF)
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- DRF Luftrettung
- Johanniter-Unfall-Hilfe mit Johanniter Luftrettung
- Malteser Hilfsdienst
Auch der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag unterstützen die Aktion.
Die Organisationen begrüßen die geplante Reform grundsätzlich. Sie sehen jedoch bei wesentlichen Regelungen weiterhin Nachbesserungsbedarf.
Bereits zur ersten Anhörung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 9. September hatten sie ihre Forderungen in einem gemeinsamen Positionspapier formuliert.
Zwei zentrale Forderungen an die Bundesregierung
Die Kritik konzentriert sich auf zwei Bereiche, die aus Sicht der Organisationen für eine dauerhaft funktionierende Notfallversorgung entscheidend sind.
1. Verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes
Ein leistungsfähiger Rettungsdienst benötigt nicht nur moderne Fahrzeuge und medizinische Ausrüstung. Entscheidend ist vor allem, dass jederzeit ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.
Rettungswagen und Rettungshubschrauber müssen einsatzbereit bleiben – unabhängig davon, wie viele Einsätze tatsächlich stattfinden.
Die beteiligten Organisationen fordern deshalb klare gesetzliche Finanzierungsregelungen, die den besonderen Anforderungen der Notfallrettung gerecht werden.
Nach ihrer Auffassung muss die Finanzierung auch künftig eine verlässliche Einsatzbereitschaft, hohe Qualitätsstandards und die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte ermöglichen.
2. Verbindliche Mitsprache bei bundesweiten Entscheidungen
Die zweite Forderung betrifft die geplante Einrichtung eines bundesweiten Fachgremiums für die medizinische Notfallrettung.
Dieses soll künftig unter anderem Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung entwickeln.
Die Hilfs- und Rettungsorganisationen verlangen eine angemessene Beteiligung mit Stimmrecht. Sie wollen sicherstellen, dass die praktische Erfahrung derjenigen berücksichtigt wird, die täglich Rettungsdienste organisieren und medizinische Notfallversorgung leisten.
Aus ihrer Sicht müssen politische Entscheidungen und praktische Anforderungen stärker miteinander verbunden werden.
Was die Notfallreform 2026 verändern soll
Mit der geplanten Reform will die Bundesregierung die medizinische Notfallversorgung in Deutschland neu strukturieren.
Ein wesentliches Ziel besteht darin, die bislang teilweise getrennten Versorgungsbereiche besser miteinander zu vernetzen.
Dazu gehören der ärztliche Bereitschaftsdienst, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsdienst.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Patientinnen und Patienten künftig gezielter in die medizinisch geeignete Versorgung vermittelt werden.
Geplant sind unter anderem:
- Bessere Vernetzung der Leitstellen: Die Notrufnummer 112 und der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 sollen digital besser zusammenarbeiten.
- Integrierte Notfallzentren: Krankenhäuser und vertragsärztlicher Notdienst sollen enger zusammenarbeiten.
- Neue Regelungen für den Rettungsdienst: Die medizinische Notfallrettung soll als eigenständige Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden.
- Einheitlichere Standards: Ein bundesweites Fachgremium soll Empfehlungen für die medizinische Notfallrettung entwickeln.
- Verbesserte Erstversorgung: Telemedizinische Angebote, Ersteinschätzungsverfahren und digitale Lösungen sollen die Versorgung unterstützen.
Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, medizinische Notfälle bedarfsgerechter zu versorgen und vorhandene Ressourcen gezielter einzusetzen.
Die beteiligten Rettungsorganisationen unterstützen diese grundsätzliche Zielsetzung. Sie verlangen allerdings, dass die Finanzierung und ihre Beteiligung an künftigen Entscheidungen ausreichend gesetzlich abgesichert werden.
Warum die Finanzierung des Rettungsdienstes umstritten ist
Die Finanzierung der Notfallrettung ist keine rein theoretische Frage.
Ein Rettungswagen verursacht auch dann Kosten, wenn er gerade nicht zu einem Einsatz unterwegs ist. Personal muss beschäftigt, Fahrzeuge müssen gewartet und medizinische Geräte regelmäßig überprüft werden.
Hinzu kommen Ausgaben für Ausbildung, Fortbildung, Rettungswachen und die Organisation der Einsätze.
Besonders deutlich wird die Problematik bei Rettungsdiensteinsätzen, die nicht mit einem Transport ins Krankenhaus enden.
Auch in solchen Fällen kann eine medizinische Untersuchung und Versorgung notwendig sein. Trotzdem unterscheiden sich die bisherigen Abrechnungsregelungen von denen eines klassischen Krankentransports.
Finanzierungsdiskussion auch im Kreis Steinfurt
Dass die Finanzierung des Rettungsdienstes auch vor Ort ein wichtiges Thema ist, zeigte sich bereits im Juni 2026.
Damals berichtete Hörstel-Aktuell über eine Einigung zwischen dem Kreis Steinfurt und den gesetzlichen Krankenkassen im Streit um die Rettungsdienstgebühren.
Im Mittelpunkt standen insbesondere sogenannte Fehlfahrten, bei denen ein Rettungswagen ausrückt, aber kein Patient ins Krankenhaus transportiert wird.
Die Beteiligten verständigten sich auf einen Kompromiss zur Kostenverteilung.
Hintergrund: Rettungsdienstgebühren im Kreis Steinfurt: Bürger müssen keine zusätzlichen Kosten fürchten
Der lokale Gebührenstreit und die bundesweite Notfallreform sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge. Beide zeigen jedoch, welche Bedeutung klare Finanzierungsregelungen für die Organisation der Notfallversorgung haben.
Welche Bedeutung hat die Reform für Hörstel?
Auch für die Menschen in Hörstel, Bevergern, Riesenbeck und Dreierwalde ist eine zuverlässige medizinische Notfallversorgung unverzichtbar.
Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen kommt es darauf an, dass Rettungsmittel verfügbar sind, qualifiziertes Personal eingesetzt werden kann und die beteiligten Stellen zuverlässig zusammenarbeiten.
Die geplante Notfallreform betrifft die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter denen Rettungsdienste künftig arbeiten und finanziert werden sollen.
Welche konkreten Auswirkungen die neuen Regelungen auf den Rettungsdienst im Kreis Steinfurt haben werden, ist derzeit allerdings noch nicht bestätigt.
Insbesondere liegen aus der gemeinsamen Erklärung der Organisationen keine Angaben zu möglichen Veränderungen bei Rettungswachen, Fahrzeugstandorten oder Personal im Raum Hörstel vor.
Zusammenarbeit der Einsatzkräfte bleibt entscheidend
Neben der medizinischen Notfallversorgung spielt auch die Koordination unterschiedlicher Einsatzkräfte eine wichtige Rolle.
Wie sich die Zusammenarbeit von Feuerwehr, Verwaltung und Hilfsorganisationen technisch unterstützen lässt, zeigt ein anderes Projekt aus dem Kreis Steinfurt.
Mit der Einführung der Einsatzführungssoftware Fireboard sollen Informationen bei größeren Einsatzlagen schneller und einheitlicher zur Verfügung stehen.
Hörstel-Aktuell berichtete bereits über die Digitalisierung des Krisenmanagements im Kreis Steinfurt.
Dieses Projekt ist nicht Bestandteil der geplanten Notfallreform. Es verdeutlicht jedoch, welche Rolle digitale Vernetzung und abgestimmte Abläufe im Bevölkerungsschutz spielen.
Bundestag entscheidet über die Notfallreform
Für Donnerstag, den 15. Oktober 2026, ist im Deutschen Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen.
Die Debatte soll nach der veröffentlichten Tagesordnung um 9 Uhr beginnen.
Mit ihrer gemeinsamen Aktion wollen die Hilfs- und Luftrettungsorganisationen erreichen, dass ihre Forderungen vor der parlamentarischen Entscheidung berücksichtigt werden.
Ob und in welchem Umfang der Gesetzentwurf noch geändert wird, bleibt abzuwarten.
Auch nach einem möglichen Bundestagsbeschluss müssen die weiteren gesetzgeberischen Schritte und das Inkrafttreten der jeweiligen Regelungen berücksichtigt werden.
Häufige Fragen zur Notfallreform 2026
Was ist die Notfallreform 2026?
Die Notfallreform ist ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Neuorganisation der medizinischen Notfallversorgung. Rettungsdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notaufnahmen sollen besser miteinander vernetzt werden. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Warum kritisieren Rettungsorganisationen die Notfallreform?
Die beteiligten Organisationen begrüßen die Reform grundsätzlich. Sie fordern jedoch klarere gesetzliche Finanzierungsregelungen und eine angemessene stimmberechtigte Beteiligung im geplanten bundesweiten Fachgremium für die Notfallrettung.
Wird der Rettungsdienst durch die Reform teurer?
Welche finanziellen Auswirkungen die Reform tatsächlich haben wird, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen. Die Organisationen fordern insbesondere eine Finanzierung, die auch die dauerhafte Einsatzbereitschaft und die besonderen Anforderungen der Notfallrettung berücksichtigt.
Welche Auswirkungen hat die Notfallreform auf Hörstel?
Konkrete Änderungen für Rettungswachen, Fahrzeuge oder Personal in Hörstel und im Kreis Steinfurt sind bislang nicht bestätigt. Die Reform könnte jedoch die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der örtlichen Notfallversorgung beeinflussen.
Ändern sich die Notrufnummern 112 und 116117?
Nach dem Gesetzentwurf sollen die bestehenden Nummern erhalten bleiben und ihre zuständigen Stellen besser digital zusammenarbeiten.
Die 112 bleibt die richtige Nummer bei lebensbedrohlichen Notfällen.
Unter 116117 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für dringende, nicht lebensbedrohliche medizinische Beschwerden erreichbar.
Ist die Notfallreform bereits beschlossen?
Zum 14. Oktober 2026 ist die abschließende Beratung und Abstimmung im Bundestag für den folgenden Tag vorgesehen. Die geplanten Neuregelungen sind damit noch nicht als beschlossenes und in Kraft getretenes Gesetz zu behandeln.
Quellen und weiterführende Informationen
Die Informationen dieses Beitrags beruhen auf der gemeinsamen Erklärung der beteiligten Hilfs- und Luftrettungsorganisationen sowie den offiziellen Angaben des Deutschen Bundestages zum Gesetzgebungsverfahren.
- ADAC Luftrettung: Hilfs- und Luftrettungsorganisationen bekräftigen ihre Forderungen (13.10.2026)
- Deutscher Bundestag: Reform der Notfallversorgung und geplante Abstimmung
- Deutscher Bundestag: Gesetzgebungsverfahren zur Notfallreform
Stand: 14. Oktober 2026. Der Artikel gibt den Stand vor der vorgesehenen Bundestagsentscheidung wieder. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren können eine Aktualisierung erforderlich machen.


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